Drohneninspektion
Dächer, Attiken, Gesimse, Verblechungen, Innenhöfe und schwer einsehbare Fassadenbereiche hochauflösend dokumentiert – soweit der konkrete Flugbetrieb zulässig ist.
Drohnenbasierte Dach- und Fassadeninspektion, digitale Mängelkartierung und strukturierte Bauwerksbuch-Vorbereitung für Wiener Altbauten, Hausverwaltungen und befugte Prüfer.
Hochauflösende Dokumentation · schwer einsehbare Bauteile · reproduzierbare Befunde · digitale Übergabe
Bis dahin muss das Bauwerksbuch erstellt und registriert sein.
i-drone.at übernimmt die skalierbare technische Erfassung und Dokumentation. Die gesetzlich erforderliche fachliche Erstprüfung und Beurteilung bleibt beim entsprechend befugten Ziviltechniker, Gerichtssachverständigen oder sonst Berechtigten.
Dächer, Attiken, Gesimse, Verblechungen, Innenhöfe und schwer einsehbare Fassadenbereiche hochauflösend dokumentiert – soweit der konkrete Flugbetrieb zulässig ist.
Auffällige Bereiche erhalten eindeutige IDs, Lagezuordnung, Bildnachweis und Status. Damit werden Befunde reproduzierbar und später vergleichbar.
Fotos, Objektinformationen und Prüfunterlagen werden so strukturiert, dass der befugte Prüfer effizient darauf aufbauen kann.
Fokus auf jene Bereiche, bei denen Alterung und Schäden sicherheitsrelevant werden können – von Dachhaut und Gesims bis zu Geländern und Brüstungen.
Gleiche Perspektive, neuer Zeitpunkt: Veränderungen, Sanierungen und Schadensfortschritt lassen sich visuell nachvollziehen.
Mehrere Liegenschaften nach einem einheitlichen Standard erfassen, priorisieren und an die jeweiligen Prüfer übergeben.
Geeignet für einzelne Zinshäuser ebenso wie für größere Altbauportfolios.
Baujahr, Adresse, vorhandene Unterlagen und Zugänglichkeit erfassen.
Gebäudeteile, Perspektiven und luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen objektbezogen festlegen.
Drohnen- und Bodenaufnahmen nach festgelegtem Raster durchführen.
Bildmaterial strukturieren, Auffälligkeiten eindeutig verorten und dokumentieren.
Der fachlich Berechtigte führt die gesetzlich erforderliche Erstprüfung und Beurteilung durch.
Folgeaufnahmen und Schadenshistorie schaffen ein dauerhaft nutzbares digitales Gebäudegedächtnis.
Portfolios lassen sich nach Baujahr, Frist, Aktenlage und technischer Dringlichkeit priorisieren. Statt verstreuter Fotos und Einzelaufträge entsteht ein einheitlicher technischer Workflow.
Für bestehende Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, ist das Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2027 zu erstellen und zu registrieren. Für Gebäude zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 gilt der Stichtag 31. Dezember 2030.
Die erstmalige Überprüfung ist durch eine entsprechend befugte Person vorzunehmen, etwa durch Ziviltechniker, einschlägige gerichtlich beeidete Sachverständige oder nach den maßgeblichen Berufsvorschriften Berechtigte. i-drone.at bietet die technische Aufnahme, Dokumentation, Datenstrukturierung und Vorbereitung; die vorbehaltene fachliche Prüfung wird durch den befugten Partner durchgeführt.
Offizielle Informationen: Stadt Wien – Bauwerksbuch · § 128a BO Wien im RIS
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